BGH-Urteil beendet jahrelangen Postbank-Streit mit der Deutschen Bank

Walburga Hornig
Walburga Hornig
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Eine alte deutsche Banknote mit einer Vogeldarstellung und der Aufschrift "Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft Berlin".Walburga Hornig

BGH verwirft Deutsche Bank's Beschwerde im Postbank-Streit - BGH-Urteil beendet jahrelangen Postbank-Streit mit der Deutschen Bank

Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutsche Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langwierigen juristischen Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob das Übernahmeangebot der Bank für die Postbank im Jahr 2010 fair war. Die Aktionäre hatten geltend gemacht, mit 32,25 Euro pro Aktie benachteiligt worden zu sein. Das endgültige Urteil des BGH bestätigt frühere Entscheidungen zugunsten der Kläger und setzt damit nach Jahren der Berufungsverfahren einen Schlussstrich unter den Fall.

Der Fall nahm seinen Anfang mit der schrittweisen Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank. Bereits 2008 sicherte sich die Bank genug Anteile, um die faktische Kontrolle zu erlangen – zu diesem Zeitpunkt notierten Postbank-Aktien noch bei 57,25 Euro pro Stück. Das formelle Übernahmeangebot erfolgte jedoch erst 2010, als den Aktionären lediglich 25 Euro pro Aktie geboten wurden.

Ehemalige Postbank-Anleger argumentierten, die Bank hätte bereits 2008 ein Pflichtangebot zu dem höheren Kurs unterbreiten müssen. Sie warfen der Deutschen Bank vor, das Angebot bewusst verzögert zu haben, um eine angemessene Prämie zu umgehen. Das Oberlandesgericht Köln gab den Klägern in einem früheren Verfahren recht und urteilte zu ihren Gunsten.

Die Deutsche Bank legte zwar Berufung ein, doch der BGH wies den Fall nun endgültig ab. Das Gericht bestätigte, dass die Bank bereits 2008 die Kontrolle erlangt hatte und das spätere Angebot daher unzureichend war. Trotz des Urteils bleiben die finanziellen Auswirkungen für die Deutsche Bank begrenzt, da die fälligen Zahlungen – insgesamt rund 112 Millionen Euro inklusive Zinsen – bereits durch bestehende Rückstellungen abgedeckt sind.

Mit der Entscheidung des BGH ist der Rechtsstreit nun abgeschlossen: Die Deutsche Bank muss die ehemaligen Postbank-Aktionäre auf Basis der Bewertung von 2008 entschädigen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie künftig die Zeitpunkte und Preise für Pflichtübernahmeangebote in Unternehmensübernahmen zu gestalten sind. Weitere Rechtsmittel sind nicht mehr möglich – damit endet ein juristischer Konflikt, der sich über fast zwei Jahrzehnte hinzog.

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