Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

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Eine Betonbrücke auf einer grünen Wiese mit einem großen Strommast und Kabeln darüber, umgeben von Bäumen und zusätzlichen Strommasten im Hintergrund.Admin User

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Ein Rechtsstreit um Proteste am Braunkohletagebau Garzweiler II in Lützerath ist mit einem klaren Urteil beendet worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wies sämtliche Klagen gegen die Räumung und die Zugangsbeschränkungen ab. Die Richter bestätigten damit, dass die Rechte der Demonstranten durch die angeordneten Maßnahmen nicht verletzt wurden.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die geplante Räumung von Lützerath, einem Dorf in der Nähe des RWE-Tagebaus Garzweiler II. Die Behörden hatten bestimmte Bereiche zu Sperrzonen erklärt und Protestierende auf einen alternativen Versammlungsort verwiesen. Aktivisten argumentierten, ihre Versammlungsfreiheit werde eingeschränkt, doch das Gericht sah dafür keine rechtliche Grundlage.

Frühere Klagen der Demonstranten waren bereits wegen fehlenden berechtigten rechtlichen Interesses abgewiesen worden. Das Gericht urteilte nun, dass ihr Recht auf Versammlung nicht beeinträchtigt worden sei, da ihnen weiterhin Proteste in der Nähe gestattet blieben. RWE hatte stets betont, die Beschränkungen seien aus Sicherheits- und Betriebsgründen notwendig. Mit dem endgültigen Beschluss werden die Räumungspläne und das Betretungsverbot für die ausgewiesenen Zonen des Tagebaus bestätigt. Rechtliche Möglichkeiten für weitere Anfechtungen sind damit ausgeschöpft.

Mit dem Urteil kann die Räumung Lützeraths sowie die Zugangsbeschränkungen rund um Garzweiler II wie geplant umgesetzt werden. Protestierende müssen sich künftig an die festgelegten Demonstrationsbereiche halten. Die Entscheidung beendet die juristische Debatte über die Zukunft des Ortes.

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