Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro zur Verfügung.
19. Dezember 2025
Ein neues Bundesförderprogramm stellt Gelder für die Modernisierung von Sportstätten in ganz Deutschland bereit. Städte und Gemeinden können nun finanzielle Unterstützung für die Sanierung oder den Neubau wichtiger Sporteinrichtungen beantragen. Das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ richtet sich an Projekte mit regionaler oder überregionaler Relevanz.
In Marl gibt es bereits großes Interesse: Lokale Vereine haben Pläne für Aufwertungen eingereicht, darunter die Instandsetzung von Schwimmbädern, der Bau neuer Kunstrasenplätze und die Erweiterung von Trainingsflächen. Der Bund übernimmt den Großteil der Kosten, doch die Kommunen müssen sich ebenfalls finanziell beteiligen.
Das Programm wird mit 333 Millionen Euro aus dem Bundesfonds „Infrastruktur und klimaneutrale Transformation“ finanziert. Die Gemeinden müssen bis zum 15. Januar 2026 digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Genehmigte Vorhaben müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein.
In Marl liegen bereits mehrere Anträge vor, darunter die Sanierung des Sportkomplexes der Willy-Brandt-Schule und der Austausch des abgenutzten Kunstrasens beim FC Marl. Zudem gibt es Pläne zur Reparatur der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad, zur Modernisierung des Bürgerbads Hüls sowie zur Erweiterung der Sportanlage Loekamp. Auch ein neuer Schulungsraum für die DLRG-Lifeguards wird geprüft. Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten, sofern die Kommune eine finanzielle Notlage nachweist. Dennoch müssen die Gemeinden einen Eigenanteil leisten.
Während die Einreichungsfrist klar ist, haben noch nicht alle teilnehmenden Städte ihre Pläne öffentlich gemacht. Bisher haben nur wenige, wie etwa Neu-Isenburg, ihre Vorhaben bekannt gegeben.
Ziel der Förderung ist die flächendeckende Verbesserung der Sportinfrastruktur. Die Kommunen haben bis Anfang 2026 Zeit, ihre Anträge einzureichen; die Umsetzung muss innerhalb von fünf Jahren erfolgen. Der Erfolg der Projekte hängt sowohl von der Bundesförderung als auch vom lokalen finanziellen Engagement ab.
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