Marl beschleunigt Projekte durch neues Vergaberecht ab 2026
Marl beschleunigt Projekte durch neues Vergaberecht ab 2026
Neues Gesetz vereinfacht Beschaffung für die Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Möglichkeiten nutzen, um Beschaffungsvorgänge und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
15. Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Marl hat wichtige Weichen gestellt, um die Verwaltung zu entlasten und die Unterstützung für benachteiligte Gruppen zu stärken. In seiner zweiten Sitzung billigten die Abgeordneten neue Vergaberegeln und setzten den Beirat für Inklusion wieder ein. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Bürokratie abzubauen und gemeinwohlorientierte Dienstleistungen zu verbessern.
Der Rat verabschiedete eine Satzung, die es der Stadt ermöglicht, Aufträge bis zu einem Volumen von 25.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren direkt zu vergeben. Diese Änderung, die ab dem 1. Januar 2026 gilt, steht im Einklang mit der anstehenden Reform des Vergaberechts in Nordrhein-Westfalen. Bürgermeister Thomas Terhorst bezeichnete den Schritt als "entscheidend, um Bürokratie abzubauen und Projekte zu beschleunigen".
Durch die Neuregelung könnte sich die Zahl der Ausschreibungsverfahren in Marl halbieren. Indem aufwendige Bieterverfahren bei kleineren Aufträgen entfallen, erhofft sich die Stadt schnellere Projektumsetzungen und geringere Verwaltungskosten.
Neben den Änderungen im Vergaberecht setzte der Rat den Beirat für Inklusion wieder ein und berief Tanja Laerbusch zur Vorsitzenden. Das Gremium wird sich für Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Die Wiedereinsetzung erfolgte nach Zustimmung der Bezirksregierung Münster.
Zudem sagte die Stadt finanzielle Unterstützung für lokale Initiativen zu. Insgesamt 11.620 Euro fließen in Selbsthilfegruppen, um das ehrenamtliche Engagement zu stärken. Darüber hinaus wurden 110.000 Euro für freie Träger der Jugendhilfe bewilligt, um die Angebote für junge Menschen langfristig zu sichern.
Die Reformen treten Anfang 2026 in Kraft und geben Marl mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen. Die Rückkehr des Inklusionsbeirats und die erhöhten Mittel für gemeinnützige Gruppen unterstreichen den Fokus der Stadt auf Barrierefreiheit und Basisunterstützung. Die Verantwortlichen erwarten zügigere Projektstarts und bessere Leistungen für bedürftige Bürgerinnen und Bürger.
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