Windpark bei Meschede: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten der Gleitschirmflieger
Aldo RömerDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark bei Meschede: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten der Gleitschirmflieger
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seinem Versuch gescheitert, den Bau eines geplanten Windparks in der Nähe von Meschede zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies den Eilantrag ab und ebnete damit den Weg für den Baubeginn. Mit dem Urteil wird bestätigt, dass das Projekt mit sechs Windkraftanlagen ohne größere Risiken für den Flugbetrieb umgesetzt werden kann.
Der Verein, der eines der meistfrequentierten Fluggelände der Region mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr betreibt, hatte argumentiert, der Windpark stelle eine erhebliche Sicherheitsgefahr dar. Die Turbulenzen durch die Anlagen würden den Flugbetrieb stören und zu Betriebseinschränkungen zwingen, so die Befürchtung.
Das Gericht prüfte diese Bedenken, fand jedoch keine Hinweise darauf, dass der Windpark die Existenz des Vereins gefährden würde. Die Richter wiesen darauf hin, dass Starts bei Windgeschwindigkeiten über 30 km/h ohnehin bereits aus Sicherheitsgründen ausgesetzt werden. Bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h könne der Betrieb weitgehend unbeeinträchtigt fortgesetzt werden.
In seiner Begründung wies das Gericht die Behauptungen über Hochgeschwindigkeits-Turbulenzen als unbelegt zurück. Zudem bestätigte es, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Der Windpark, der in einer ausgewiesenen Energiezone liegt, erhielt am Donnerstag die endgültige, unanfechtbare Genehmigung durch das Gericht.
Mit der rechtlichen Klärung kann das Projekt nun voranschreiten. Sechs Windkraftanlagen sollen im bezeichneten Gebiet südlich von Meschede errichtet werden. Das Urteil sichert die Umsetzung des Windparks, während die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen für den nahen Flugbetrieb gewahrt bleiben.






