Obdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Lia RömerObdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
In Gelsenkirchen haben Beamte am 14. Juni einen 43-jährigen obdachlosen Mann am Hauptbahnhof festgenommen. Der deutsche Staatsbürger wurde bereits mit zwei Haftbefehlen gesucht. Bei einer Routinekontrolle entdeckten die Polizisten verbotene Gegenstände.
Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer standardmäßigen Kontrolle am Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Die Beamten fanden bei dem Mann ein Messer und einen ausziehbaren Schlagstock, die er beide nicht legal bei sich tragen durfte.
Gegen den Mann lagen bereits zwei Haftbefehle vor: Einer wegen Volksverhetzung, für die eine sechsmonatige Haftstrafe verhängt worden war, der andere wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer achtmonatigen Strafe. Nach der Festnahme wurde er über seine Rechte sowohl in Bezug auf die Verhaftung als auch auf die Ordnungswidrigkeit belehrt.
Die Behörden beschlagnahmten die Waffen und erhoben später Anklage wegen Verstoßes gegen das deutsche Waffengesetz. Anschließend wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Ihm drohen nun zusätzliche Anklagen wegen des illegalen Waffenbesitzes. Er bleibt in Haft, um seine bestehenden Strafen abzusitzen. Der Fall unterstreicht die Durchsetzung sowohl ausstehender Haftbefehle als auch der Waffengesetze.
