25 March 2026, 00:24

Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Töpfen als illegal

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Hanfpflanze mit der Beschriftung "Cannabis Sativa" unten.

Gericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsämlingen - Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen in Töpfen als illegal

Ein Kölner Unternehmer wurde gestoppt, Cannabis-Stecklinge in Töpfen zu verkaufen, nachdem ein Gericht den Handel für illegal erklärt hatte. Die Stadtbehörden griffen ein und argumentierten, dass der Verkauf gegen das deutsche Cannabisgesetz verstoße. Der Geschäftsmann hatte behauptet, es handele sich lediglich um Vermehrungsmaterial – doch die Richter sahen das anders.

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Der Streit begann, als der Unternehmer Topfpflanzen von Cannabis-Setzlingen neben anderen hanfbezogenen Produkten anbot. Er argumentierte, die jungen Pflanzen müssten als Vermehrungsmaterial behandelt werden, dessen Verkauf gewerblichen Händlern grundsätzlich erlaubt sei. Die Kölner Behörden widersprachen jedoch: Das Cannabisgesetz erlaube nur eingetragenen, gemeinnützigen Vereinen, Stecklinge – nicht jedoch getopfte Pflanzen – zu verteilen.

Das Verwaltungsgericht Köln gab der Stadt recht und urteilte, dass ein Steckling mit dem Eintopfen zu einer Cannabispflanze in einer Form werde, die nicht kommerziell vertrieben werden dürfe. Das Gesetz erlaubt lediglich den privaten, nicht-kommerziellen Anbau und regelt streng, wie Stecklinge weitergegeben werden. Aktuell gibt es in Nordrhein-Westfalen 113 registrierte Cannabis-Anbauvereine, die sich an Vorgaben zu Mitgliederzahlen, Altersbeschränkungen und monatlichen Abgabemengen halten müssen.

Dem Unternehmer bleibt noch die Möglichkeit, vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einzulegen. Sollte das Urteil Bestand haben, würde es bestätigen, dass nur zugelassene Vereine – und nicht private Verkäufer – Cannabispflanzen legal abgeben dürfen.

Die Entscheidung des Gerichts klärt, dass Cannabis-Stecklinge in Töpfen nicht wie gewöhnliches Vermehrungsmaterial verkauft werden dürfen. Damit setzt sie einen Präzedenzfall für die Anwendung des Cannabisgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Der Fall des Unternehmers könnte nun vor ein höheres Gericht gelangen, um erneut geprüft zu werden.

Quelle