24 June 2026, 02:21

Großrazzia in Münster: Lohnbetrugsring mit 150 Beamten zerschlagen

HZA-MS: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Hauptzollstelle Münster: Zwei Festnahmen und mehrere Durchsuchungen aufgrund von Betrug in der Baubranche

Großrazzia in Münster: Lohnbetrugsring mit 150 Beamten zerschlagen

In Münster haben die Behörden eine großangelegte Razzia gegen einen mutmaßlichen Lohnbetrugsring eingeleitet. Ein 33-jähriger Mann steht im Verdacht, ein Bauunternehmen geführt zu haben, ohne Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig anzumelden oder Beiträge abzuführen. Die Staatsanwaltschaft Münster hat nun seine Festnahme wegen Fluchtgefahr und Wiederholungsrisiko angeordnet.

Die Ermittlungen begannen bereits 2022, als bei einer Durchsuchung der Wohnung des Hauptverdächtigen belastendes Material gefunden wurde. Daraufhin leitete das Amtsgericht Münster ein Strafverfahren ein. Dem Mann wird vorgeworfen, von einer 54-jährigen Frau und einem 61-jährigen Mann Unterstützung bei seinen illegalen Machenschaften erhalten zu haben.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

An der Aktion sind fast 110 Zollbeamte, rund 40 Bundespolizisten sowie mehrere Staatsanwälte und kommunale Vertreter beteiligt. Insgesamt werden sieben Objekte durchsucht, darunter vier Wohnungen und drei Geschäftsräume. Zudem kommen Spürhunde des Zolls zum Einsatz, um verstecktes Bargeld aufzuspüren, das mögliche Forderungen des Staates decken könnte.

Der 61-jährige Mann wurde zusätzlich festgenommen, weil er gegen Bewährungsauflagen in einem anderen Verfahren verstoßen haben soll. Gegen eine weitere Frau wird wegen möglicher Mittäterschaft im Lohnbetrugsfall ermittelt.

Der Hauptverdächtige bleibt vorerst in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen fortgesetzt werden. Die Behörden sammeln weiterhin Beweismaterial und verfolgen mögliche Spuren. Das Ausmaß der Razzia unterstreicht die Schwere der Vorwürfe gegen die Beteiligten.

Quelle