Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Eilantrag gegen Windkraftanlage im Hochsauerland ab
Ein Gleitschirm- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt keine ernsthafte Bedrohung für seinen Betrieb darstelle.
Der Club hatte argumentiert, dass die nur 550 Meter von seinem Startplatz entfernte Anlage unsichere Bedingungen schaffen und den Flugbetrieb einschränken würde. Doch das Gericht fand keine Belege für die Behauptung, dass das Vorhaben die Zukunft des Vereins gefährde.
In seiner Entscheidung bestätigte das OVG, dass der Club während der Planungsphase angehört worden war. Zwar räumten die Richter gewisse Flugbeschränkungen ein, diese seien jedoch vertretbar und rechtfertigten keinen Baustopp.
Der Bereich in der Nähe der geplanten Anlage ist seit 1998 ein zentraler Standort für den Gleitsport. Mit rund tausend Starts pro Jahr zählt er zu den aktivsten der Region. Der Verein warnte, dass nur bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h sichere Flugbedingungen in der Nähe der Anlage herrschen würden.
Seit 2018 wurden im Hochsauerlandkreis etwa 15 Windkraftanlagen genehmigt oder gebaut. Flugverbote um bestehende Standorte – etwa in Meschede und Arnsberg – haben bereits beliebte Startplätze wie den Heuberg gesperrt. Der Club erklärte, diese Einschränkungen machten seine Aktivitäten zunehmend schwieriger, doch das Gericht erkannte darin keinen Grund, den Bau der neuen Anlage zu verhindern.
Das Urteil ebnet den Weg für die geplante Fertigstellung des Windparks. Der Verein muss sich nun an die neuen Auflagen anpassen und hat nur noch eingeschränkte Flugmöglichkeiten bei schwachem Wind. Die Entscheidung reiht sich in einen größeren Trend des Windkraftausbaus in der Region ein, der den Zugang zu mehreren langjährigen Gleitsportstandorten eingeschränkt hat.






