Gelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach spektakulärem Raub
Aldo RömerGelsenkirchener Sparkassen-Opfer erhalten erste Entschädigungen nach spektakulärem Raub
Opfer des Überfalls auf die Gelsenkirchener Sparkasse erhalten erste Entschädigungen
Die ersten Auszahlungen erfolgten über Hausratversicherungen. Bei dem Einbruch im Dezember waren in der Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer über 3.000 Schließfächer aufgebrochen worden.
Der Raub ereignete sich Ende Dezember, als unbekannte Täter mehr als 3.000 Schließfächer im Tresorraum der Bank gewaltsam öffneten. Jedes Fach war über die Sparkasse selbst mit etwa 10.300 Euro versichert, doch viele Geschädigte waren auf zusätzliche private Hausratversicherungen angewiesen, um ihre Verluste abwdecken zu können.
Bereits zwei Klagen gegen die Bank wurden beim Landgericht Essen eingereicht. Eine erste Güteverhandlung ist für Juni angesetzt. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen Mandanten eine Entschädigung von rund 20.000 Euro, während Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf weitere Geschädigte etwa 250.000 Euro erstritt. Im Durchschnitt erhielten die Opfer bisher etwas mehr als 22.000 Euro.
Ausschlaggebend für erfolgreiche Forderungen waren lückenlose Aufzeichnungen über die eingelagerten Wertgegenstände. Doch nicht alle Betroffenen verfügten über eine Zusatzversicherung – einige bleiben daher auf einem Teil ihrer Verluste sitzen. Andere erwägen nun, rechtlich gegen die Sparkasse vorzugehen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die ersten Zahlungen bedeuten für die Geschädigten einen wichtigen Schritt. Während einige bereits Entschädigungen erhielten, kämpfen viele weiterhin mit finanziellen Einbußen aufgrund fehlender Versicherungsleistungen. Die anstehende Verhandlung im Juni wird zeigen, ob weitere Klagen gegen die Bank Aussicht auf Erfolg haben.






