Zoll stoppt zwei Niederländer mit 70.000 Euro Bargeld am Grenzübergang
Edmund HeckerZoll stoppt zwei Niederländer mit 70.000 Euro Bargeld am Grenzübergang
Zwei niederländische Reisende wurden am 21. April 2025 an einem deutschen Grenzübergang angehalten. Sie versuchten, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu bringen, ohne das Geld zu deklarieren. Zollbeamte beschlagnahmten umgehend den gesamten Betrag.
Der Vorfall ereignete sich während einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle. Die beiden Männer, 35 und 36 Jahre alt, waren arbeitslos und konnten keinen plausiblen Grund für das Mitführen der hohen Bargeldsumme nennen. Einer hatte 50.000 Euro in einer Umhängetasche versteckt, der andere trug 20.000 Euro in einer ähnlichen Tasche bei sich.
Sie wurden an die Zollbehörden übergeben. Gegen die Männer wurden verwaltungsrechtliche Verfahren wegen unterlassener Deklaration des Bargelds eingeleitet. Zudem besteht der Verdacht auf Geldwäsche.
Nach deutschem Recht müssen alle Reisenden, die das Land betreten oder verlassen, Bargeldbeträge ab 10.000 Euro anmelden. Diese Regelung dient der Bekämpfung illegaler Geldbewegungen sowie der Prävention von Straftaten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die gesamten 70.000 Euro wurden eingezogen. Den beiden Männern drohen nun rechtliche Konsequenzen wegen der unterlassenen Deklaration. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Bargeldmeldepflicht an deutschen Grenzen.
