Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin nach Trennung
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und wies den anfänglichen Verdacht eines Mordes aus niederen Beweggründen zurück.
Der Vorfall ereignete sich, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von Rache oder übersteigerter Besitzansprüchen als Motiv ausgegangen. Das Gericht fand jedoch keine Belege für solche Beweggründe.
Sowohl Anklage als auch Verteidigung argumentierten, dass die Tat nicht die Kriterien für Mord erfülle. Stattdessen kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Attacke aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann daher noch angefochten werden.
Der Mann erhielt eine zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags. Die Entscheidung stützte sich auf seinen emotionalen Zustand während der Tat und nicht auf vorsätzliche Absicht. Sollte Berufung eingelegt werden, könnte der Fall erneut geprüft werden.






