08 June 2026, 08:19

Stadtratswahl: Drei Einsprüche scheitern – doch der Streit geht weiter

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtratswahl: Drei Einsprüche scheitern – doch der Streit geht weiter

Drei Einsprüche gegen das jüngste Ergebnis der Stadtratswahl sind von der Verwaltung zurückgewiesen worden. Die Beschwerden betrafen die Sitzverteilung, doch die Behörden erklärten sie wegen unzutreffender rechtlicher Argumentation für unzulässig. Der Streit geht nun in die nächste Instanz der Prüfung über.

Die Einsprüche waren von Mitgliedern des Wahlausschusses, Michael Kirbach und Anissa Saysay, sowie dem Sprecher des AfD-Stadtverbandes, Bodo Gilz, eingereicht worden. Sie stellten die angewandte mathematische Methode zur Sitzverteilung infrage und forderten eine erneute Prüfung. Die Verwaltung kam jedoch zu dem Schluss, dass sich die Einsprüche auf Satzungsbestimmungen stützten, die in diesem Fall nicht anwendbar seien.

Der Wahlprüfungsausschuss wird nun eine erste Prüfung der Beschwerden vornehmen. Dieses Verfahren beginnt mit der konstituierenden Sitzung des neuen Rates. Nach dieser Vorprüfung entscheidet der neu gewählte Stadtrat abschließend, ob die Einsprüche berechtigt sind.

Nach dem Kommunalwahlgesetz von Nordrhein-Westfalen haben Wähler oder Parteien einen Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses Zeit, um dessen Gültigkeit anzufechten. Das Gesetz legt klare Verfahren für die Behandlung solcher Streitfälle fest und sorgt so für einen strukturierten Prüfprozess.

Die Stadtverwaltung hat die Einsprüche zwar bereits abgelehnt, doch ist das Verfahren damit noch nicht abgeschlossen. Der Wahlprüfungsausschuss wird die Beschwerden nun prüfen, bevor der neue Rat eine endgültige Entscheidung trifft. Das Ergebnis wird zeigen, ob Änderungen am Wahlergebnis erforderlich sind.

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