Regionalplan Ruhr gekippt: Gericht erklärt Ausweitung der Abgrabungsflächen für rechtswidrig
Edmund HeckerRegionalplan Ruhr gekippt: Gericht erklärt Ausweitung der Abgrabungsflächen für rechtswidrig
Ein Gericht hat den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung fällt nach massivem Widerstand der Stadt Rheinberg, des Kreises Wesel und weiterer Kommunen in der Region. Rheinberg begrüßt das Urteil ausdrücklich.
Gemeinsam mit dem Kreis Wesel und benachbarten Gemeinden hatte Rheinberg gegen die geplante Ausweitung von Abgrabungsflächen geklagt. Die Kläger argumentierten, der Plan hätte schwerwiegende Folgen für Anwohner, Natur und Landschaft im Niederrhein gehabt. Bürgermeister Philipp Richter betonte, die Stadt trage bereits jetzt erhebliche Belastungen durch den Kies- und Sandabbau.
Das Gericht gab den Klägern recht und erklärte den gesamten Regionalplan für nichtig. Richter hatte zuvor eine ausgewogenere Planung in der Regionalentwicklung gefordert. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.
Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden nun gemeinsam die Konsequenzen des Urteils prüfen. Rheinberg will sich aktiv in die nächsten Schritte der Regionalplanung einbringen und auch künftig die Interessen der Bürger, des Natur- und Landschaftsschutzes in den Verhandlungen vertreten.






