Radrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt vorerst ungeschoren
Walburga HornigRadrennfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt vorerst ungeschoren
Radschnellfahrer rast mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit durch Nachrodt-Wiblingwerde – und kommt erstmal ungestraft davon
Bei einer Polizeikontrolle in Nachrodt-Wiblingwerde wurde kürzlich ein Radfahrer mit nahezu doppelter Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit erwischt. Der Mann erreichte in einer 30er-Zone stolze 59 km/h – doch direkte Konsequenzen blieb er vorerst erspart. Die Messung erfolgte in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads, also in einem Bereich, in dem die Einhaltung der Verkehrsregeln besonders streng überwacht wird.
Am 18. März 2026 führten die Behörden in Nachrodt-Wiblingwerde eine Geschwindigkeitskontrolle in der Nähe dieser sensiblen Einrichtungen durch. Von 587 gemessenen Fahrzeugen fielen 52 durch zu hohes Tempo auf. Der Radfahrer, der mit 59 km/h unterwegs war, gehörte zu den schnellsten Verstoßenden – wurde jedoch an Ort und Stelle nicht angehalten.
Dabei gelten Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer. Wäre der Mann kontrolliert worden, hätten die Folgen von einer Verwarnung über Bußgelder bis hin zu Punkten in Flensburg reichen können. Besonders in Schulnähe werden solche Verstöße oft härter geahndet – die Höhe der Strafe richtet sich dabei nach der gefahrenen Geschwindigkeit, den Straßenverhältnissen und der potenziellen Gefährdung anderer.
Der Vorfall reiht sich in eine Serie ungewöhnlicher Blitzer-Fälle ein. So wurde in Leipzig etwa ein gefälschtes Tempolimit-Schild illegal aufgestellt, um Autofahrer in eine Geschwindigkeitsfalle zu locken. An anderer Stelle musste ein Beifahrer 150 Euro zahlen, während ein Fahrer aufgrund eines Tipfehlers sogar mit einer Rechnung über 7.500 Euro konfrontiert wurde.
Obwohl der Radrennfahrer bei der Aktion ohne Strafe davonkam, können ähnliche Verstöße durchaus rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Behörden halten weiterhin strikt an den Geschwindigkeitsbegrenzungen fest – vor allem in der Nähe von Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Der Fall zeigt einmal mehr: Tempolimits gelten für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Art.






