NRW will Wasserrecht für schwimmende Solaranlagen reformieren – und stößt auf bundesweite Chancen
Walburga HornigNRW will Wasserrecht für schwimmende Solaranlagen reformieren – und stößt auf bundesweite Chancen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des nationalen Wasserrechts, um schwimmende Solaranlagen zu erleichtern
Das Bundesland argumentiert, dass die aktuellen Vorschriften zu starr seien und das Potenzial dieser erneuerbaren Energiequelle unnötig einschränkten. Im Januar reichte der Bundesverband Erneuerbare Energie dem Landesumweltminister Oliver Krischer (Grüne) entsprechende Vorschläge ein, um die Initiative zu unterstützen.
Nach dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz dürfen schwimmende Solarmodule maximal 15 Prozent der Wasseroberfläche bedecken. Zudem ist ein 40 Meter breiter Pufferstreifen zum Ufer zwingend vorgeschrieben. Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass diese pauschalen Beschränkungen unnötige Hürden schaffen und ökologisch nicht immer sinnvoll seien.
Das Land fordert eine Anpassung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes. In einem Antrag plädiert es für höhere Abdeckungsgrenzen und flexible Ausnahmeregelungen für bestimmte Seen und Talsperren. Minister Krischer ist überzeugt, dass Regionen wie der Niederrhein großflächige schwimmende Solarprojekte realisieren könnten, wenn die Regeln gelockert würden.
Aktuell betreibt Nordrhein-Westfalen sechs schwimmende Photovoltaik-Anlagen, darunter die größte mit einer Leistung von 5,6 Megawatt in Bislich. Diese Projekte haben bereits die Machbarkeit der Technologie unter Beweis gestellt. Bis Oktober 2025 war der Marktwert von Solarstrom auf fast sieben Cent pro Kilowattstunde gestiegen – ein weiteres Indiz für das wirtschaftliche Potenzial.
Die geplanten Änderungen sollen rechtliche Hindernisse für schwimmende Solarparks abbauen. Bei einer Umsetzung könnten bundesweit mehr Projekte vorankommen. Dies würde Deutschland helfen, seine Kapazitäten für erneuerbare Energien auszubauen und dabei gleichzeitig lokale ökologische Gegebenheiten zu berücksichtigen.
