24 May 2026, 02:21

NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant

Richter in NRW können länger arbeiten

Richter in NRW können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – freiwillige Verlängerung geplant

Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald zwei Jahre länger im Amt bleiben als bisher. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der das Renteneintrittsalter von 67 auf 69 Jahre anhebt. Die Neuregelung sieht zudem vor, dass Richter künftig selbst entscheiden können, ob sie ihre Amtszeit freiwillig verlängern möchten.

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Bisher müssen Richter im Land mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen, ohne Möglichkeit einer Verlängerung. Der Landtag hatte die Regierung Anfang Juli aufgefordert, eine Änderung des Landesrichtergesetzes vorzuschlagen. Daraus entstand der nun vorliegende Entwurf, der den Abgeordneten zur Beratung vorgelegt wird.

Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen unterstützt die Reform. Er argumentiert, dass sie dem Justizsystem mehr Flexibilität bei der Personalplanung verschaffe. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, mögliche Personalknappheit zu bewältigen und erfahrenen Richtern gleichzeitig mehr Gestaltungsmöglichkeiten für ihre berufliche Laufbahn zu bieten.

Wird die Vorlage verabschiedet, könnten Richter in Nordrhein-Westfalen künftig bis zum 69. Lebensjahr im Dienst bleiben, sofern sie dies wünschen. Der Entwurf geht nun in den Landtag, wo er beraten und abgestimmt wird. Die Landesregierung erwartet, dass die Änderung zur Stabilität der Gerichte beitragen wird.

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