NRW lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel ab – Ministerin setzt auf Tierwohl und Regionalität
Walburga HornigKeine generelle Stallpflicht für Geflügel in NRW - NRW lehnt pauschale Stallpflicht für Geflügel ab – Ministerin setzt auf Tierwohl und Regionalität
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen hat Forderungen nach einer pauschalen Stallhaltungspflicht für Geflügel in Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund von Druck seitens des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), der bundesweite Beschränkungen fordert. Behörden betonen, dass der Tierschutz im Mittelpunkt der Debatte stehe.
Der ZDG hatte sich für eine verpflichtende Umstellung auf reine Stallhaltung für alles Geflügel ausgesprochen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, stößt jedoch auf erhebliche Widerstand. Ministerin Gorißen argumentierte, dass es für Tiere, die an Auslauf gewöhnt sind, eine schwere Belastung darstelle, sie plötzlich in beengte Innenräume zu zwingen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium machte deutlich, dass Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung in die Zuständigkeit der Länder fallen. Da die regionalen Gegebenheiten stark variieren, sei eine einheitliche Lösung kaum umsetzbar. Ein generelles Verbot von Freilandhaltung würde zudem kleine Betriebe besonders hart treffen und sie vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellen.
Gorißen betonte, dass eine mögliche Verpflichtung zur Stallhaltung sorgfältig abgewogen werden müsse. Die Haltung des Ministeriums unterstreicht die Notwendigkeit, Krankheitsprävention mit Tierwohl und wirtschaftlichen Auswirkungen in Einklang zu bringen.
Die Ablehnung einer pauschalen Stallpflicht bedeutet, dass Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen vorerst ihre Freilandpraktiken fortsetzen können. Dennoch dürfte die Diskussion über Seuchenschutz und Tierschutz anhalten. Künftige Debatten müssen sowohl die gesundheitlichen Risiken als auch die praktischen Herausforderungen für kleinere Betriebe berücksichtigen.






