NRW führt zentrale Unterbringung für Asylsuchende mit geringen Bleibechancen ein
Walburga HornigAsylrecht: Land entlastet Kommunen von der Unterbringung - NRW führt zentrale Unterbringung für Asylsuchende mit geringen Bleibechancen ein
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Asylsuchende mit geringen Bleibechancen verpflichtet, bis zu zwei Jahre in staatlichen Einrichtungen zu leben. Die Maßnahme soll die Kommunen entlasten, indem die Unterbringung von Personen mit abgelehnten oder als unzulässig eingestuften Asylanträgen zentralisiert wird. Befürworter betonen, dass dies dringend benötigte Entlastung bringe, während Kritiker vor einer verstärkten Isolation gefährdeter Menschen warnen.
Das Gesetz wurde im Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP verabschiedet. Es richtet sich an Asylbewerber, deren Anträge entweder als offensichtlich unbegründet abgewiesen oder bereits für unzulässig erklärt wurden. Nach den neuen Regelungen werden diese Personen bis Ende 2030 in landeseigenen Zentren untergebracht.
Ausnahmen gelten für bestimmte Gruppen, darunter Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und ältere Menschen. Die Flüchtlingsministerin des Landes, Josefine Paul (Grüne), verteidigte die Regelung als notwendigen Schritt, um überlastete Kommunen zu unterstützen.
Kritik kam aus beiden Lagern des politischen Spektrums. Die SPD bezeichnete das Vorhaben als "Symbolpolitik ohne nachhaltige Entlastung" und warnte, dass eine verlängerte Isolation die psychische Gesundheit beeinträchtige und die Integration erschwere. Gleichzeitig versuchte die AfD, eine verschärfte Fassung des Gesetzes durchzusetzen – ohne Ausnahmen und zeitliche Befristung –, scheiterte jedoch an fehlender Unterstützung. Sowohl SPD als auch AfD enthielten sich schließlich bei der Abstimmung.
Das Gesetz bleibt bis 2030 in Kraft und verlagert die Verantwortung für die Unterbringung abgelehnter Asylsuchender von den Kommunen auf das Land. Die Städte und Gemeinden tragen damit nicht länger die Kosten für diese Gruppe, während die Ausnahmen besonders schutzbedürftige Personen absichern sollen. Die langfristigen Auswirkungen der Regelung auf Integration und psychisches Wohlbefinden bleiben jedoch umstritten.






