Neue Verkehrsregeln und Bibliotheksgebühren: Lünens Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht
Aldo RömerNeue Verkehrsregeln und Bibliotheksgebühren: Lünens Amtsblatt 14/2026 veröffentlicht
Die neueste Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Lünen (Nr. 14/2026) erschien am Dienstag, dem 31. März 2026. Sie enthält wichtige öffentliche Bekanntmachungen, darunter neue Verkehrsregelungen und aktualisierte Gebührenordnungen für die Stadtbibliothek. Bürgerinnen und Bürger können das Dokument sowohl vor Ort als auch online einsehen.
Im Amtsblatt werden mehrere allgemeine Verwaltungsvorschriften nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen verkündet. Betroffen sind Verkehrsänderungen in folgenden Bereichen: Am Christinentor (Flurstücke 1750 und 1752), Alter Kirchweg (Flurstücke 390, 651, 1864, 1246 und 475) sowie Oststraße (Flurstück 2184). Die neuen Regelungen treten sofort in Kraft.
Die Verkehrsverordnungen sehen Einschränkungen auf den betroffenen Straßen vor, darunter ein Durchfahrtsverbot für Hauptverbindungen in Lünen-Nord und Altlünen. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf 30 km/h begrenzt, während Lkw über 7,5 Tonnen nicht mehr befahren dürfen. Zudem gelten zeitweilige Parkverbote und Einbahnstraßenregelungen, um laufende Bauarbeiten zu unterstützen.
Zusätzlich veröffentlicht das Amtsblatt die überarbeitete Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Lünen. Druckexemplare des Amtsblatts sind kostenlos am Infopoint im Rathaus (Willy-Brandt-Platz 1) erhältlich. Die vollständige Ausgabe kann auch auf der offiziellen Website der Stadt eingesehen werden.
Die neuen Verkehrsmaßnahmen dienen der Regulierung des Straßenverkehrs und der Erhöhung der Sicherheit während der Bauarbeiten. Nutzer der Stadtbibliothek sollten die angepasste Gebührenstruktur für Dienstleistungen prüfen. Sowohl die gedruckte als auch die digitale Fassung des Amtsblatts enthalten alle Details zu den Änderungen.






