Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel übertreffen alle Grenzwerte
Walburga HornigLuxuswagen in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel übertreffen alle Grenzwerte
Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: Extrem laute Motorengeräusche überschreiten Grenzwerte massiv
In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es durch übermäßige Lärmemissionen weit über den gesetzlichen Grenzwerten aufgefallen war. Das Auto stand in einer Halteverbotszone in der Holbeinstraße und wies Manipulationen an der Motorsteuerung auf. Gegen den Besitzer wurden nun ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet.
Die Messungen ergaben eine Lärmbelastung von 109 Dezibel – deutlich über dem zulässigen Höchstwert von 82 dB. Der Besitzer begründete die extremen Geräusche mit dem Biturbo-Motor des Fahrzeugs, doch die Behörden vermuten eine illegale Veränderung der Motorsoftware. In der Folge wurde die Betriebserlaubnis entzogen, was zur Beschlagnahmung des Wagens führte.
Die Vorschriften zu Fahrzeuglärm sind in Deutschland in den letzten Jahren verschärft worden. Seit 2021 gelten nach den UN-ECE-Regelungen, etwa der Verordnung 51, für Verbrennungsmotoren Vorbeifahrtgeräusche von maximal 68 bis 72 Dezibel. Während Elektrofahrzeuge ab 2026 optional mit künstlichen Außengeräuschen (ESES) ausgestattet werden dürfen, richten sich Bußgelder bei Lärmbelästigung weiterhin nach lokalen Vorgaben – etwa 55 dB tagsüber und 40 dB nachts in Wohngebieten.
Der Fall zeigt, wie konsequent die Einhaltung von Lärmgrenzwerten überwacht wird, insbesondere bei tuningmodifizierten Fahrzeugen. Auch für Baumaschinen und Geräte im Außenbereich gelten strengere Auflagen gemäß der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV).
Dem Besitzer drohen nun Strafen wegen des übermäßigen Lärms sowie des Parkverstoßes. Das Fahrzeug bleibt bis zur Rückgängigmachung und erneuten Abnahme der Motorveränderungen beschlagnahmt. Die Behörden kündigten an, die Einhaltung der Lärmvorschriften in der Region weiterhin streng zu kontrollieren.






