Verurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer aus Warendorf muss nach Tadschikistan abgeschoben werden
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten juristischen Kampf gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Gerichte entschieden, dass er nach Jahren rechtlicher Verzögerungen nun nach Tadschikistan abgeschoben werden kann. Die Entscheidung folgt Zusicherungen der tadschikischen Behörden, dass ihm dort keine Folter oder Misshandlung drohe.
Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, nachdem er sich dem IS zugewandt hatte. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
2018 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Abschiebung gestoppt. Die Behörden fürchteten, er könnte in Tadschikistan Folter ausgesetzt sein. Dieses Abschiebungshindernis blieb bis 2024 bestehen, bis die tadschikischen Stellen seine Sicherheit garantierten.
Das Verwaltungsgericht Münster prüfte den Fall im August 2024 erneut und kam zu dem Schluss, dass „keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung“ bestehe. Es wies seine Beschwerde ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung später und begründete dies mit „veränderten Umständen“, die eine neue Risikobewertung rechtfertigten.
Da nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kann die Abschiebung des Mannes nach Tadschikistan vollzogen werden. Die Gerichte stellten fest, dass die Zusagen Tadschikistans das frühere Folterrisiko entfallen ließen. Der Fall markiert das Ende eines langjährigen juristischen Streits um seine Ausweisung.






