Hammer-Räuber von Euskirchen erhält Bewährungsstrafe nach Apothekenüberfall
Walburga HornigHammer-Räuber von Euskirchen erhält Bewährungsstrafe nach Apothekenüberfall
Ein Mann wurde in diesem Sommer wegen eines gewaltsamen Überfalls auf eine Apotheke in Euskirchen verurteilt. Der Vorfall ereignete sich Mitte Juni, als der Beschuldigte mit verdecktem Gesicht und einem Hammer in der Hand den Laden betrat. Ende Oktober fällte das Landgericht Bonn sein Urteil.
Mitte Juni betrat der Räuber eine Apotheke in Euskirchen. Er trug eine Gesichtsbedeckung und hielt einen Hammer in der Hand. Er bedrohte den Inhaber, nahm etwa 200 Euro aus der Kasse und zerschlug beim Fluchtversuch eine Glasfront nahe dem Eingang.
Alleine der Schaden an der Glasfront belief sich auf über 10.000 Euro. Die Behörden nahmen den Verdächtigen später fest und klagten ihn wegen schweren Raubes an. Der Mann gestand die Tat und zahlte dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz.
Während des Prozesses stellte das Gericht fest, dass der Raub weder geplant noch professionell ausgeführt worden war. Der Angeklagte entschuldigte sich persönlich bei dem Apotheker, der seine Entschuldigung annahm.
Das Landgericht Bonn verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Verurteilung erfolgte wegen besonders schweren Raubes. Mit der Urteilsverkündung ist der Fall nun abgeschlossen.
