Haftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder: Arnsberger Club-Diskussion gibt Orientierung
Walburga HornigHaftungsrisiken für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder: Arnsberger Club-Diskussion gibt Orientierung
4. Arnsberger Club-Diskussionsrunde: Haftungsfragen für ehrenamtliche Vorstandsmitglieder
Die 4. Arnsberger Club-Diskussionsrunde widmet sich den rechtlichen Pflichten und Haftungsrisiken von Vorstandsmitgliedern in ehrenamtlichen Funktionen. Die Veranstaltung am Donnerstag, 28. Mai, bietet praktische Orientierungshilfe, um juristische Fallstricke zu vermeiden und gleichzeitig lokale Vereine und Initiativen zu stärken. Die Anmeldung ist ab sofort für alle Interessierten geöffnet.
Programm und Ablauf Beginn ist um 18:30 Uhr auf dem Campus der Stadtwerke Arnsberg in der Niedereimerfeld 22. Arnsbergs Bürgermeister Ralf Paul Bittner wird die Runde mit einem kurzen Grußwort eröffnen. Im Anschluss leitet Dr. Christoph Weltecke, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und Experte für Vereinsrecht, die Diskussion. Weltecke wird die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine erläutern – mit besonderem Fokus auf die Frage der persönlichen Haftung.
Ein Frage-Antwort-Block gibt den Teilnehmenden die Möglichkeit, im Vorfeld eingereichte Fragen zu stellen. Nach dem fachlichen Teil folgt eine Networking-Phase, in der Ehrenamtliche und Vorstandsmitglieder Erfahrungen austauschen und Lösungsansätze diskutieren können.
Ziel: Rechtssicherheit für Engagement Die Veranstalter wollen unnötige Ängste vor Haftungsrisiken abbauen und gleichzeitig die Stabilität ehrenamtlicher Arbeit stärken. Die Runde bietet klare, praxisnahe Handlungsempfehlungen für alle, die in lokalen Vereinen oder Organisationen mitwirken – ob in leitender Funktion oder als aktives Mitglied.
Der Abend endet gegen 21 Uhr und kombiniert fachlichen Input mit Netzwerkmöglichkeiten. Die Teilnehmenden erhalten ein besseres Verständnis ihrer Verantwortlichkeiten und lernen, wie sie sich vor übermäßiger Haftung schützen können. Fragen können noch bis zum Veranstaltungstag eingereicht werden.






