Gericht stoppt Campus-Schließung in Höxter – TH OWL muss Pläne überarbeiten
Aldo RömerGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Campus-Schließung in Höxter – TH OWL muss Pläne überarbeiten
Ein Gericht hat die Pläne gestoppt, akademische Studiengänge vom Standort Höxter an andere Campusstandorte zu verlegen. Das Urteil erklärte den von der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) geplanten Umzug für rechtswidrig. Gleichzeitig bestätigte es die Entscheidung des Landes aus dem vergangenen Jahr, in die Umstrukturierungspläne der Hochschule einzugreifen.
Die TH OWL hatte die Verlegung bereits für den Zeitraum 2023–2024 vorbereitet. Interne Studien bewerteten die Kapazitäten, und ein Umstrukturierungskonzept wurde Anfang 2025 dem Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Hochschule argumentierte, der Campus in Höxter sei mit weniger als 60 Prozent Auslastung untergenutzt, während in Detmold und Lemgo freie Kapazitäten bestünden. Als rechtliche Grundlage diente § 79 des Hochschulgesetzes, der Effizienzgründe und demografische Veränderungen anführt.
Das Gericht urteilte, dass die vollständige Schließung eines Campusstandorts die Befugnisse der Hochschule übersteige. Zudem sei eine komplette Aufgabe Höxters unzulässig, da der Standort ausdrücklich im Landeshochschulgesetz genannt werde. Ohne ein konkretes Nutzungskonzept für den Standort Höxter dürften Studiengänge nicht an andere Standorte verlegt werden.
Zusätzlich erklärte das Gericht die Ankündigung der Hochschule, den Lehrbetrieb in Höxter vollständig einzustellen, für rechtswidrig. Das Urteil bestätigte, dass der staatliche Eingriff in die Aufsicht im Jahr 2023 berechtigt war.
Die Entscheidung verhindert, dass die TH OWL Studiengänge verlagert, ohne die Zukunft des Standorts Höxter zu klären. Der Campus muss wie gesetzlich vorgeschrieben in Betrieb bleiben. Die Hochschule muss nun ihre Umstrukturierungspläne im Einklang mit den gerichtlichen Feststellungen überarbeiten.






