DocMorris muss Schadensersatz zahlen – doch der Streit geht weiter
Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) und DocMorris hat eine neue Wendung genommen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet DocMorris nun zur Zahlung von Schadensersatz und verhindert gleichzeitig, dass sich das Unternehmen an die landesweiten Apothekenvorschriften hält.
Die AKNR kämpft seit über zehn Jahren gegen die Rezeptbonus-Programme von DocMorris. Trotz ihrer Fachkompetenz und Entschlossenheit fehlt der Kammer jedoch die nötige Rückendeckung im Gesundheitssystem, um Veränderungen durchzusetzen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, einstweilige Verfügungen gegen DocMorris aufzuheben, könnte die AKNR nun Millionenforderungen auf Schadensersatz aussetzen.
Der jüngste Entwurf des Apothekenreformgesetzes versucht, einige dieser Probleme anzugehen. Er schlägt vor, die Haftung für ungerechtfertigte Bußgelder zwischen Krankenkassen und Apothekern aufzuteilen. Unterdessen operieren Unternehmen wie DocMorris weiter unbehelligt, da die Behörden Schadensersatzforderungen fürchten und es an Sanktionen mangelt, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird den Fall demnächst erneut prüfen, doch das Ergebnis bleibt ungewiss. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat strenge Maßnahmen angekündigt, um einen einheitlichen Abgabepreis wiederherzustellen. Bisher fehlen jedoch konkrete Pläne zur Umsetzung. Die Verzögerungen der Regierung haben bereits Schlupflöcher entstehen lassen, durch die Gelder aus dem Gesundheitssystem abfließen.
Der Bundesgerichtshof hat DocMorris zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die AKNR sieht sich nun finanziellen Risiken ausgesetzt, während die im Reformentwurf vorgesehene geteilte Haftungsklausel die Verantwortungsverteilung neu gestalten könnte. Ohne klarere Kontrollmechanismen dürften die bestehenden Regulierungslücken jedoch weiter ausgenutzt werden.
