26 March 2026, 00:22

Dinslaken verlängert Öffnungszeiten für zwei beliebte Sportanlagen bis 2026

Outdoor park featuring benches, trees, plants, grass, poles, lights, wires, and buildings under a sky backdrop.

Dinslaken verlängert Öffnungszeiten für zwei beliebte Sportanlagen bis 2026

Dinslaken öffnet zwei Sportanlagen für längere Öffentlichkeitszeiten

Vom 30. März bis zum 30. Oktober 2026 stehen in Dinslaken der Sportpark Voerder Straße und die Bezirkssportanlage Augustastraße der Bevölkerung für einen verlängerten Zeitraum offen. Mit dieser Initiative sollen Bewegung gefördert und lebendige Begegnungsstätten für alle Altersgruppen geschaffen werden.

Die beiden Anlagen sind montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr zugänglich – mit Ausnahme von Feiertagen. Der Sportpark Voerder Straße öffnet zudem vom 1. April bis 30. September bereits um 7:00 Uhr, speziell für Läuferinnen und Läufer. Allerdings kann der Zugang während schulischer Veranstaltungen oder anderer geplanter Aktivitäten eingeschränkt sein, da der Schulsport Vorrang hat.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Sportpark Voerder Straße verfügt über zwei vollwertige Kunstrasenplätze, ein Kleinspielfeld, eine Kugelstoßanlage, eine Rundlaufbahn, Weitsprunganlagen, Basketballkörbe sowie eine asphaltierte Fläche für Skater und Radfahrer. Die Bezirkssportanlage Augustastraße bietet einen Kunstrasen-Großfeldplatz, ein Jugendspielgelände und ein weiteres Kleinspielfeld.

Die Stadt lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, die Anlagen für Fitness, geselliges Beisammensein oder Training zu nutzen. Die Verantwortlichen bitten die Besucher, sich an die Regeln zu halten, Rücksicht auf andere zu nehmen und dazu beizutragen, dass die Flächen sauber und gepflegt bleiben.

Die verlängerten Öffnungszeiten gelten bis Ende Oktober 2026. Beide Sportstätten bieten ein breites Spektrum an Bewegungsmöglichkeiten für Einzelpersonen und Gruppen. Die Bevölkerung ist aufgefordert, die Angebote zu nutzen – stets unter Berücksichtigung der Schulzeiten und der gemeinsamen Nutzung.

Quelle