26 April 2026, 18:21

Deutschlands Datengesetz-Umsetzungsgesetz stockt: EU-Regeln ohne Durchsetzungskraft

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf Seiten, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit sichtbaren Wasserzeichen unten.

Deutschlands Datengesetz-Umsetzungsgesetz stockt: EU-Regeln ohne Durchsetzungskraft

Deutschlands neues Datengesetz-Umsetzungsgesetz bleibt unvollendet – zentrale Teile des EU-Datengesetzes ohne Wirkung

Obwohl das EU-Datengesetz seit Wochen in Kraft ist, fehlt Deutschland weiterhin ein nationales Regelwerk zu dessen Durchsetzung. Das noch ausstehende Datengesetz-Umsetzungsgesetz (DADG) muss zunächst das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer Stellungnahme des Bundesrats und einer Lesung im Bundestag. Bis dahin bleibt das Gesetz ein "zahnloser Tiger" – ohne klare Vorgaben zu Zuständigkeiten oder Sanktionen.

Laut Entwurf des DADG soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zentralen Behörde für die Einhaltung des EU-Datengesetzes werden. Ihre erweiterten Befugnisse umfassen die Zulassung von Schlichtungsstellen, die Durchsetzung der Pflichten nach Artikel 38 sowie die Einleitung von Untersuchungen. Zudem erhält die Behörde die Kompetenz, Verwaltungsbußgelder zu verhängen.

Die Aufsicht über den Datenschutz hingegen geht an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) über. Diese Zentralisierung soll eine einheitliche Rechtsauslegung und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen. Der BfDI wird zwar für die Compliance im Privatsektor zuständig sein, behält aber eine getrennte Zuständigkeit bei Verstößen gegen die DSGVO – hier greift das bestehende Sanktionssystem.

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Der Entwurf sieht ein gestuftes Bußgeldsystem für Verstöße vor. Je nach Schwere der Zuwiderhandlung können Strafen von 50.000 Euro bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden.

Mit dem DADG-Entwurf werden schärfere Kontrollen und klarere Aufsichtsstrukturen angestrebt. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, erhält die BNetzagentur erweiterte Ermittlungsbefugnisse, während der BfDI die zentrale Steuerung des Datenschutzes übernimmt. Bis dahin bleiben Unternehmen im Unklaren, wie das EU-Datengesetz in Deutschland konkret angewandt wird.

Quelle