23 May 2026, 02:33

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für IS-Terrorist nach Solingen-Attacke

Messerattacke in Solingen: Höchste Strafe für Täter bestätigt

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für IS-Terrorist nach Solingen-Attacke

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft für Issa H. nach tödlichem Messerangriff in Solingen

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs in Solingen bestätigt. Bei der blutigen Tat im Jahr 2024 kamen drei Menschen ums Leben, acht weitere wurden schwer verletzt. Am Freitag wies das höchste deutsche Gericht die Revision des Angeklagten zurück und bestätigte damit die lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung.

Der Täter, der sich der extremistischen Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ (IS) verschrieben hatte, griff gezielt Besucher eines Stadtfests an. Sein Ziel war es, möglichst viele Menschen zu töten – für ihn Symbole der westlichen Gesellschaft.

Der Angriff ereignete sich 2024 während eines Festes in Solingen. Issa H. erstach drei Personen und verletzte acht weitere, teilweise lebensgefährlich. Die Ermittler bestätigten später seine Motivation: ein tief verwurzelter Hass auf westliche Werte und seine Loyalität zum IS.

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Im September 2025 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Angeklagten zu lebenslanger Haft. Das Gericht ordnete zudem an, dass eine vorzeitige Entlassung ausgeschlossen ist. Darüber hinaus verfügten die Richter eine anschließende Sicherungsverwahrung, da von Issa H. weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe.

Issa H. legte Revision ein, doch der Bundesgerichtshof wies diese am Freitag zurück. Die Richter sahen keine Rechtsfehler im ursprünglichen Verfahren. Mit diesem Urteil ist der Fall nun rechtskräftig abgeschlossen.

Die Verurteilung zählt zu den härtesten Urteilen der jüngeren deutschen Geschichte. Issa H. wird auf unbestimmte Zeit in Haft bleiben – ohne Aussicht auf Freilassung. Die Behörden haben zudem sichergestellt, dass er nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung bleibt, da von ihm weiterhin eine akute Bedrohung ausgeht.

Quelle