27 June 2026, 22:13

Bielefeld bereitet sich auf Großdemonstrationen am 24. Mai 2025 vor

POL-BI: Polizei in Bielefeld setzt verstärkte Kräfte für Versammlungssituation am 24.05.2025 ein

Bielefeld bereitet sich auf Großdemonstrationen am 24. Mai 2025 vor

Polizeipräsidium Bielefeld kündigt Vorbereitungen für Demonstrationen in der Innenstadt am 24. Mai 2025 an

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In der Bielefelder Innenstadt finden am 24. Mai 2025 zwei separate Veranstaltungen statt: eine Mahnwache und eine Kundgebung mit anschließendem Demonstrationszug. Beide beginnen zeitgleich. Die Behörden rechnen insgesamt mit bis zu 700 Teilnehmenden.

Die Kundgebung mit Marschroute ist von 11:00 bis 16:00 Uhr angemeldet und wird voraussichtlich rund 200 Menschen zusammenbringen. Parallel dazu findet unter dem Motto „Gegen Hass und Hetze in Bielefeld!“ eine Mahnwache statt, an der schätzungsweise 500 Personen teilnehmen werden. Beide Veranstaltungen beeinträchtigen nicht die öffentlichen Zuschauerbereiche für das Pokalfinale oder die Feierlichkeiten zum Aufstieg von DSC Arminia Bielefeld.

Zwischen 11:00 und 16:00 Uhr kommt es zu Sperrungen und temporären Verkehrsregelungen, die für Anwohnerinnen, Anwohner und den lokalen Verkehr zu Einschränkungen führen können. Die Polizei betont, ihr vorrangiges Ziel sei es, dass alle angemeldeten Demonstrationen ohne Störungen stattfinden können.

Um die Ordnung zu wahren, wird die Polizei mit verstärkter Präsenz vor Ort sein. Die Behörden versichern, sie würden das Recht auf friedliche Versammlung schützen und für die Sicherheit der Demonstranten sowie der Passanten sorgen. Gewalttätige Personen müssten mit sofortigem Einschreiten rechnen; Straftaten würden konsequent verfolgt. Medienanfragen richten sich an die Führungsstelle des Polizeipräsidiums Bielefeld oder das Team für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Veranstaltungen sollen unter polizeilicher Aufsicht friedlich verlaufen. Beeinträchtigungen beschränken sich auf die genannten Zeiten und Bereiche. Die Behörden bestätigten, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die öffentliche Sicherheit und die rechtsstaatliche Ordnung zu gewährleisten.

Quelle