23 May 2026, 10:20

Betrüger fordern Bußgelder von Balkon-Solaranlagen-Besitzern mit Fake-Bundesnetzagentur-Briefen

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger fordern Bußgelder von Balkon-Solaranlagen-Besitzern mit Fake-Bundesnetzagentur-Briefen

Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen in Deutschland erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungen nach Bußgeldern. Die Fake-Briefe geben sich fälschlich als Schreiben der Bundesnetzagentur aus und nutzen die Unsicherheit vieler Verbraucher über die Meldepflichten aus. Nun haben die Behörden offiziell vor der Masche gewarnt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

In den gefälschten Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Minianlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie fordern eine Zahlung von 41,60 Euro innerhalb von 14 Tagen – andernfalls drohe ein „volles Bußgeld“ von 208 Euro. Die Betrüger missbrauchen dabei die tatsächliche gesetzliche Pflicht, wonach Balkon-Solaranlagen innerhalb eines Monats nach Installation registriert werden müssen, um ahnungslose Besitzer unter Druck zu setzen.

Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Anlagenbetreiber zudem jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die falschen Schreiben imitieren diese Verpflichtung und weisen die Empfänger an, sich umgehend zu registrieren und einen EEG-Bericht einzureichen. Die Bundesnetzagentur weist jedoch auf klare Warnsignale hin: Die Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben in den Briefen sind gefälscht oder falsch.

Die Behörde rät dringend, die Forderungen zu ignorieren und stattdessen Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu erstatten. Offizielle Schreiben der Bundesnetzagentur würden niemals auf diese Weise Zahlungen anfordern, betonen die Verantwortlichen.

Die Betrüger nutzen gezielt die Verunsicherung rund um die Vorschriften für Solaranlagen aus. Zwar können bei unterlassener Registrierung tatsächlich Bußgelder fällig werden – doch die aktuellen Schreiben sind ausnahmslos Fälschungen. Wer verdächtige Post erhält, sollte die Angaben direkt bei der Bundesnetzagentur überprüfen, bevor er handelt.

Quelle