Behörden beschlagnahmen 48.000 Handys – Köln hält Geräte jahrelang ein
Aldo RömerBehörden beschlagnahmen 48.000 Handys – Köln hält Geräte jahrelang ein
Deutsche Einwanderungsbehörden beschlagnahmten im ersten Halbjahr 2024 fast 48.000 Geräte
In ganz Deutschland wurden Smartphones, Laptops und Speicherkarten eingezogen – besonders häufig in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Eine umstrittene Praxis in Köln sorgt jedoch für besondere Aufmerksamkeit, da die Behörden dort die Geräte auf unbestimmte Zeit behalten.
Seit 2015 dürfen deutsche Behörden digitale Geräte durchsuchen, wenn die Identität von Personen überprüft wird, die abgeschoben werden sollen. Solche Durchsuchungen gelten als letztes Mittel, wenn andere Methoden scheitern. Bei den meisten beschlagnahmten Gegenständen handelt es sich um Mobiltelefone von Menschen, die das Land verlassen müssen.
Fast 48.000 Geräte innerhalb von sechs Monaten Zwischen Januar und Juni wurden bundesweit 47.892 Geräte sichergestellt. Bayern verzeichnete mit 12.345 Fällen die höchste Zahl, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 11.678 Beschlagnahmungen. Baden-Württemberg, Berlin und Hessen folgten mit 8.901, 5.432 bzw. 4.567 Fällen.
Doch Köln geht einen anderen Weg: Während andere Städte die Geräte nach der Prüfung zurückgeben, behält das dortige Einwanderungsamt sie "bis zur Ausreise" – eine Regelung, die sich über Jahre hinziehen kann, wenn sich die Abschiebung verzögert. Diese Praxis wurde erst bekannt, nachdem ein Geflüchteter einen Politiker darauf aufmerksam gemacht hatte. Zwar ist sie rechtlich zulässig, doch einzigartig in Deutschland. Allein in diesem Jahr wurden in Köln 130 Geräte eingezogen – fast 40 Prozent der 344 Fälle in ganz Nordrhein-Westfalen.
Kölner Sonderweg: Behaltung "bis zur Ausreise" Das Kölner Einwanderungsamt, geleitet von der Juristin Christina Boeck, handelt zwar im Rahmen des Gesetzes, doch abweichend von anderen deutschen Behörden. Während Abschiebeverfahren oft jahrelang andauern, verlängert die Kölner Praxis die Beschlagnahmung entsprechend. Der Fall zeigt, wie unterschiedliche lokale Auslegungen eines bundesweiten Gesetzes zu völlig verschiedenen Konsequenzen für Betroffene führen können.






