08 April 2026, 06:22

Aggressive Forderungen: Wie zwei Firmen Verbraucher mit fragwürdigen Telefonverträgen unter Druck setzen

Ein Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien monatlich Hunderte von Dollar kosten können.

Aggressive Forderungen: Wie zwei Firmen Verbraucher mit fragwürdigen Telefonverträgen unter Druck setzen

Verbraucher in ganz Deutschland sehen sich mit aggressiven Zahlungsforderungen zweier Unternehmen konfrontiert, die mit umstrittenen Telefonverträgen in Verbindung stehen. Viele berichten, von der Firma 1N Telecom zunächst gefälschte Gewinnspielbenachrichtigungen und unerwünschte Werbung erhalten zu haben – nur um später mit Forderungen von bis zu 500 Euro konfrontiert zu werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen bezeichnet die Methoden mittlerweile als schamlos und rät Betroffenen, den Forderungen standzuhalten.

Der Streit begann, als 1N Telecom gezielt Kunden – oft ehemalige Nutzer der Deutschen Telekom – mit irreführenden Vertragsangeboten ansprach. Einige unterschrieben Dokumente in dem Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag zu verlängern. Stattdessen wurden ihre ursprünglichen Verträge gekündigt und durch neue Verträge mit 1N Telecom ersetzt.

Selbst nach einer Kündigung oder Anfechtung dieser Verträge durch die Kunden hielt das Unternehmen an Forderungen von bis zu 500 Euro fest. Das Amtsgericht Leipzig urteilte später in einem Fall, dass kein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei, und gab damit dem Verbraucher recht.

Mittlerweile hat 1N Telecom seine strittigen Forderungen an die TPI Investment verkauft. Dieses Unternehmen geht nun mit Vergleichsangeboten gegen ehemalige Kunden vor und verlangt pauschal 200 Euro pro Fall. Bei Zahlungsverweigerung drohen höhere Forderungen.

Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen, warnt Verbraucher davor, aus Angst zu zahlen. Die Vergleichsforderungen nennt sie inakzeptabel und verweist darauf, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1N Telecom – die nur über einen Link in Papierformularen zugänglich waren – rechtlich unwirksam seien.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät allen Betroffenen, die Vergleichsangebote abzulehnen. Das Gerichtsurteil und die unwirksamen Klauseln stärken ihre Position gegen die Forderungen. Vorerst wird Verbrauchern geraten, standhaft zu bleiben und sich vor jeglichen Zahlungen beraten zu lassen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones
Quelle