AfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
Lia RömerAfD-Mitglied Schramm: Befangenheitsantrag gegen Richter erschüttert Parteiausschlussverfahren
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Mitglied Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter Hartmut Beucker eingereicht worden. Der Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen stellte den Antrag am 26. September und begründete ihn mit Bedenken hinsichtlich möglicher Voreingenommenheit. Schramm, ein Funktionär aus Wuppertal, sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er habe durch seinen Militärdienst in der Ukraine parteiisches Verhalten an den Tag gelegt.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann zwar bereits im Juli, doch die Spannungen haben sich durch seine Verbindungen zum AfD-Landtagsabgeordneten Sven Tritschler weiter verschärft. Schramm engagiert sich in dem örtlichen AfD-Verband und wurde trotz des laufenden Verfahrens kürzlich in den Wuppertaler Stadtrat gewählt – ein Umstand, der die Kritik zusätzlich befeuert. Er bestreitet die Vorwürfe und genießt weiterhin starke Rückendeckung aus seiner lokalen Parteigliederung.
Richter Beuckers eigene Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion – gemeinsam mit Tritschler – wirft jedoch Fragen nach seiner Neutralität auf. In dem Antrag heißt es, seine Nähe zu Schramm, darunter auch seine Beteiligung an Schrammers Parteiaufnahme, berge ein nicht zu vernachlässigendes Risiko für Befangenheit. Rechtliche Unterlagen bestätigen, dass diese Bedenken nicht von der Hand zu weisen seien, da sie die Unparteilichkeit des Richters direkt infrage stellten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Schrammers Militärdienst in der Ukraine, den Kritiker als Beleg für parteiisches Handeln werten. Seine politischen Aktivitäten, darunter die erfolgreiche Kandidatur für den Stadtrat, haben die Angelegenheit zusätzlich verkompliziert. Nun muss das Landesparteigericht entscheiden, ob Beucker sich aus dem Fall zurückziehen soll.
Der Befangenheitsantrag stellt das Gremium vor eine grundsätzliche Weichenstellung: Sollte er stattgegeben werden, müsste ein neuer Richter das Ausschlussverfahren gegen Schramm übernehmen. Die Entscheidung könnte zudem Präzedenzcharakter für die Behandlung interner AfD-Streitigkeiten erlangen, sobald die Unparteilichkeit von Beteiligten in Zweifel gezogen wird.






