20.000 beschlagnahmte Cannabissamen nach zwei Monaten freigegeben
Ein niederländisches Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, hat nach zweimonatigen Ermittlungen 20.000 beschlagnahmte Samen zurückerhalten. Deutsche Zollbehörden hatten die Lieferung im August sichergestellt, gaben sie jedoch am 22. Oktober 2025 nach rechtlicher Klärung ihres Status wieder frei.
Die Cannabissamen waren bei einer Routinekontrolle nahe der niederländischen Grenze im Kreis Viersen beschlagnahmt worden. Zollbeamte hielten die Sendung Anfang August zurück, woraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete.
Die Untersuchungen bestätigten, dass Cannabissamen nach deutschem Recht als Vermehrungsmaterial gelten. Da ihre Einfuhr erlaubt ist, genehmigten die Behörden die Freigabe. Gegen das niederländische Unternehmen, das legal mit solchen Produkten handelt, wurden keine Anklagen erhoben.
Die 20.000 Samen wurden dem Unternehmen am 22. Oktober 2025 zurückgegeben. Der Fall unterstreicht die rechtliche Unterscheidung zwischen Cannabissamen und verbotenen Substanzen in Deutschland. Die Zollverfahren folgten standardmäßigen Kontrollen, bevor die Konformität der Lieferung bestätigt wurde.






